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Urlaubs- und Verhinderungspflege
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Häusliche Pflege kostet Kraft. Besonders die Pflegepersonen - meist Angehörige - geraten dabei an die Grenzen ihrer Belastbarkeit.
Aus diesem Grund haben Pflegebedürftige pro Kalenderjahr Anspruch auf eine Ersatzkraft für vier Wochen. Auch einen stundenweise Ersatzpflege ist möglich.
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Voraussetzung für die Urlaubs- und Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate vorher gepflegt hat.
Die Pflegekasse trägt die Kosten bis zu einem Betrag von 1510,00 Euro pro Kalenderjahr.
Gern beraten wir Sie zu diesem Thema oder helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Sie erreichen uns unter der kostenlosen Rufnummer:
0800 - 330 45 21 |