|
Hilfen bei Demenz
Die Reform der Pflegeversicherung bedeutet mehr Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige im häuslichen Bereich.
Demenzkranke haben einen hohen Betreuungsaufwand, dieser wurde in der Reform der Pflegeversicherung berücksichtig.
Seit dem 01.07.2008 können für pflegebedürftige Menschen Leistungen in Höhe von 100 Euro (Grundbetrag) bzw. 200 Euro (erhöhter Betrag) in Anspruch genommen werden. Dazu ist es erforderlich das der Medizinische Dienst der Krankenkassen die "erhebliche Einschränkungen der Alltagsaktivität" anerkennt. Eine Pflegestufe muss für die Anerkennung dieser Leistung nicht vorhanden sein.
Der ambulante Pflegedienst Möhnemobil bietet zu ihrer Unterstützung und Entlastung Einzelbetreuung in der häuslichen Umgebung an. Unser geschultes Personal betreut und versorgt während Ihrer Abwesenheit ihren Angehörigen in seiner gewohnten häuslichen Umgebung. Diese 1:1 Betreuung ermöglicht die individuelle Aktivierung und Versorgung ihres Angehörigen mit Angeboten, die speziell auf ihn zugeschnitten sind.
So haben Sie, als pflegender Angehöriger, die Möglichkeit Termine wahrzunehmen, Besorgungen zu machen oder einfach nur ein wenig zu entspannen und etwas für sich selbst zu tun. Sie können diese Freiräume mit der Gewissheit genießen, dass ihr Angehöriger zu Hause professionell versorgt und betreut wird.
Werden die Beträge für die Betreuung im Laufe eines Kalenderjahres nicht ausgeschöpft, besteht die Möglichkeit das restliche Geld in das nächste Jahr zu übertragen und später zu nutzen.
Die Kosten für die Betreuung erstattet die Pflegekasse, nachdem die Rechnungen dort eingereicht wurden.
Gern helfen wir Ihnen bei der Beantragung und beraten Sie bei weiteren Fragen.
Rufen Sie uns einfach an unter der kostenlosen Rufnummer:
0800 - 330 45 21 |